Ein 98-jähriger Mann wurde von deutschen Behörden beschuldigt, wegen Beihilfe zum Mord angeklagt zu werden, aufgrund seiner Beteiligung an der Tötung von mehr als 3.300 Menschen in einem Nazi-Konzentrationslager während des Zweiten Weltkriegs.
Der deutsche Mann war ein Jugendlicher, als er zwischen Juli 1943 und Februar 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen arbeitete.
Die Anklagebehörden behaupteten, dass der Mann während dieser Zeit “die grausame und bösartige Tötung von Tausenden von Gefangenen als Mitglied des SS-Wachdienstes unterstützte”.
Sachsenhausen befand sich nördlich von Berlin. Mehr als 200.000 Menschen waren in dem Konzentrationslager inhaftiert, darunter Juden, politische Gefangene und andere Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung. Schätzungen zufolge wurden dort etwa 40.000 bis 50.000 Gefangene getötet.
Nach einer psychiatrischen Begutachtung wurde festgestellt, dass der 98-jährige Mann, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, verhandlungsfähig ist.
Aufgrund seines jungen Alters zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verbrechens wird ein Jugendgericht in Hanau entscheiden, ob ein Verfahren eröffnet wird.
Das Urteil gegen den ehemaligen Nazi-Wächter John Demjanjuk im Jahr 2011 schuf einen Präzedenzfall im deutschen Recht, der es ermöglichte, auch andere für ihre Handlungen während des Holocaust strafrechtlich zu verfolgen.
Seitdem hat es in Deutschland eine Reihe von rechtlichen Maßnahmen gegen überlebende SS-Angehörige gegeben. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Angeklagten mussten jedoch viele dieser Prozesse aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden.
Verurteilungen führen nicht immer zu Haftstrafen. Einige Angeklagte sind gestorben, bevor sie ihre Gefängnisstrafen antreten konnten.